Jet Protector Laser
Immer wieder haben wir Kundenanfragen, wieso der Jet Protector JPX nicht mit Laser-Visier ausgeliefert wird. Das hat einen ganz einfachen Grund: Trainingsmagazine, Lampen und Laser für den Jet-Protector sind in Deutschland verboten und dürfen nicht verkauft oder benutzt werden.
Diese gesetzliche Vorgabe ist rechtlich absolut bindend. Ein Verstoß dagegen hat ernsthafte strafrechtliche Konsequenzen, weswegen wir jedem Kunden abraten die verbotene Ausrüstung in Deutschland einzusetzen. Mit einem Einkauf bei Abwehrspray.com können Sie immer sicher sein, dass die Produkte frei verkäuflich sind.
August 28, 2009 | abgelegt unter Abwehrspray.com
Kommentare
2 Kommentare zu “Jet Protector Laser”
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Warum eigentlich? Der Absatz über Laser und sonstige Zielhilfen stammt aus dem Waffengesetz / WaffG und bezieht sich auf “Waffen”(Schusswaffen, Klingen etc). Die Frage ist, ob der Jet Protector eine “Waffe” wie zB eine Pistole ist. Ich sehe jedenfalls kein Projektil,Magazin oder Lauf im Sinne der Definition.
Daher: Was ist der JetProtector eigentlich (juristisch)? Eine alternative Form des Sprays, die wie alle anderen Pfeffersprays definitiv NICHT dem WaffG und dieser Regelung unterworfen sind, oder eine “Waffe”?
MfG.
Der Jet Protector gilt rechtlich nicht als Waffe daher wäre der Laser überhaupt kein Problem.
Der JP gilt als Tierabwehrspray daher keine Altersbeschränkung und Erlaubnis zum Führen.
Da keinen Waffe dürfte die Einfuhr aus anderen Ländern mit Laser unproblematisch sein.