Petition gegen Reizgas im Bundestag abgelehnt
Eine gute Nachricht für alle Pfefferspraybesitzer. Der Antrag auf Verbot von Reizsprays aller Art im zivilen und behördlichen Bereich wurde abgelehnt.
Ursprünglich wurde folgende Petition eingereicht:
“Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Waffengesetz entsprechend zu verändern um ein Verbot von Reizgassprays (Pfefferspray, Tränengas, Tierabwehrspray) zu ermöglichen. Dieses Verbot sollte sich auf den zivilen und behördlichen Gebrauch (Polizei) beziehen.”
Begründet wurde der Antrag mit der vermeintlichen Gefahr der Eigengefährdung von Polizisten. Diese würden sich im Umgang mit den Sprays immer wieder selbst verletzen. Weiterhin wurde der Polizei unterstellt, nicht verantwortungsbewusst mit Reizgasen umzugehen. Die Folgen wären Reizungen der Haut und der Atemwege (Anm. Abwehrspray.com: Sonst müsste ja kein Pfefferspray eingesetzt werden).
Dementsprechend deutlich fällt die Antwort des Petitionsausschusses aus (Auszüge):
Die heutigen Geräte seien technisch soweit entwickelt, dass ein gezieltes Spühen möglich ist. Die Polizeibeamten werden durch regelmäßiges Training im Umgang geschult.
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