Farb-Gel-Spray – eine weitere Alternative zum Pfefferspray
Immer wieder und gerne greifen unsere Kunden zum Schrillalarm. Dieser kleine Alarmgeber erzeugt einen Alarmton so laut wie ein startender Düsenjet und macht damit auf eine gefährliche Situation aufmerksam. Nachdem nun einige Anfragen bezüglich weiterer Alternativen eingegangen waren, haben wir uns entschlossen unser Angebot dahingehend zu erweitern.
Seit neuestem bei uns im Shop erhältlich ist nun das Farb-Gel-Spray. Es handelt sich hier um eine Spraydose, welche keinen Reizstoff enthält. Vielmehr werden Angreifer oder Tatverdächtige mit einem besonders lange haftenden Farbstrahl markiert.
In Gefahrensituationen wird der Auslöser betätigt, ein grell roter Farbstrahl tritt aus, der Täter kann somit noch tagelang identifiziert werden. Da dieses Spray keine reizende Wirkung hat sollte es lediglich ergänzend zu Pfefferspray beziehungsweise CS-Reizgas eingesetzt werden.
U-Bahn-Fahrer wehrt sich mit Pfefferspray gegen Randalierer
Wieder ein erfolgreicher Fall von Angriff-Abwehr mittels Pfefferspray! Diesesmal hatte es einen U-Bahnfahrer erwischt. In Frankfurt hatten zuvor zwei Betrunkene versucht den Fahrer zu verprügeln. Außerdem traten sie gegen die Kabinentüre und beschimpften den Fahrer. Anschließend griffen die Beiden am Bahnof von außen durch die Scheibe, um den Fahrer schlagen zu können. Dieser griff zu seinem Reizstoffspray und konnte den Angriff so abwehren.
Leider war dieser Übergriff kein Einzelfall. In den letzten Monaten werden vor allem Busfahrer, aber auch vermehrt U-Bahnfahrer Opfer zielloser und sinnloser Gewalt von meheren Tätern oder Einzeltätern. Die Angestellten beschweren sich zurecht über mangelnde Untertützung bei diesem Problem. Zumindest bei der Überführung der Täter wäre Kameraüberwachung eine hilfreiche Sicherheitsmaßnahme.
CS-Reizgas ab jetzt erhältlich!
Ab sofort ist im Onlineshop von Abwehrspray.com – dem Spezialisten für Abwehrsprays – auch das für den Einsatz gegen menschliche Angreifer zugelassene CS-Reizgas erhältlich. Wir werden die Auswahl an Reizgas-Sprays ständig erweitern und versorgen Sie damit zukünftig in gewohnter Schnelligkeit und hoher Qualität mit diesen Abwehrsprays.
Reizgas unterscheidet sich wesentlich von Pfeffersprays, da das Wirkmittel ein chemischer Stoff ist. Pfeffersprays hingegen wirken mit einem Chiliauszug. Auch rechtlich sind die Abwehrsprays unterschiedlich einzuordnen. Reizgas (auch Tränengas genannt) darf auch gegen Menschen eingesetzt werden. Bei Pfefferspray ist dies nur im Notwehrfall denkbar.
Pfefferspray – Trainingsspray
Unsere Kategorie “Zubehör” kennen Sie ja schon – hier finden Sie allerlei nützliches rund um unsere Pfeffersprays und allem was dazu gehört. Unser Sortiment wurde nun erweitert! Sie finden Seit kurzem eine Auswahl an Trainingssprays. Das ermöglicht es jedem, die Pfefferspray in Sachen Windrichtung, Reichweite und Stabilität zu testen. Die Sprays enthalten keinen Reizstoff, haben aber ansonsten die gleichen Eigenschaften wie unsere “scharfen” Sprays. Deswegen sind sie perfekt zu Trainingszwecken geeignet. Folgende Produkte sind in Sachen Training erhältlich:
- First Defense MK 3 Trainingsspray
Mit 50 ml Inhalt unser beliebtestes Spray, jetzt auch als Inert-Trainingsspray. - First Defense MK 6 Trainingsspray
Mit auswechselbarer Patrone, ideal für Sicherheitsdienste und Securitys. - First Defense MK 4 Trainingsspray
Hat 75 ml Inhalt und damit viel Ausdauer für das Training. - First Defense MK 4 Trainingsschaum
75 ml Pfefferschaum für Training ideal in Räumen. - First Defense MK 4 Trainingsgel
Pfeffergel, 75 ml für große Reichweiten bei Wind&Wetter.
Die Sprays unterscheiden sich auch farblich von den scharfen Sprays. Verwechslung ausgeschlossen!
Petition gegen Reizgas im Bundestag abgelehnt
Eine gute Nachricht für alle Pfefferspraybesitzer. Der Antrag auf Verbot von Reizsprays aller Art im zivilen und behördlichen Bereich wurde abgelehnt.
Ursprünglich wurde folgende Petition eingereicht:
“Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Waffengesetz entsprechend zu verändern um ein Verbot von Reizgassprays (Pfefferspray, Tränengas, Tierabwehrspray) zu ermöglichen. Dieses Verbot sollte sich auf den zivilen und behördlichen Gebrauch (Polizei) beziehen.”
Begründet wurde der Antrag mit der vermeintlichen Gefahr der Eigengefährdung von Polizisten. Diese würden sich im Umgang mit den Sprays immer wieder selbst verletzen. Weiterhin wurde der Polizei unterstellt, nicht verantwortungsbewusst mit Reizgasen umzugehen. Die Folgen wären Reizungen der Haut und der Atemwege (Anm. Abwehrspray.com: Sonst müsste ja kein Pfefferspray eingesetzt werden).
Dementsprechend deutlich fällt die Antwort des Petitionsausschusses aus (Auszüge):
Die heutigen Geräte seien technisch soweit entwickelt, dass ein gezieltes Spühen möglich ist. Die Polizeibeamten werden durch regelmäßiges Training im Umgang geschult.


