Pfefferspray bei der Polizei: Experten nicht generell dagegen
Eine aktuelle Anhörung beim Innenausschuss des Bundestages erbrachte die Erkenntnis, dass Sachverständige den Einsatz von Pfefferspray bei der Polizei nicht generell ablehnen.
Die Fraktion “Die Linke” hatte entsprechende Anträge gestellt mit dem Ziel, Pfefferspray bei der Polizei massiv einzuschränken. Begründung: „Gravierenden und zugleich schwer abschätzbaren gesundheitlichen Risiken für die betroffenen Personen“.
Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Bernhard Witthaut, war bei der Anhörung der Meinung, dass durch den Einsatz von Pfefferspray viele Schusswaffeneinsätze vermieden werden können. Pfefferspray sei „ein unerlässliches Mittel“, auch im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit bezüglich dem Einsatz polizeilicher Hilfsmittel.
Pfefferspray sei das einzige Einsatzmittel zwischen Schlagstock und Pistole, meinte der Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder, Jürgen Schubert.
Pfefferspray werde von Polizisten verwendet, um den Einsatz schärferer Mittel zu verhindern, argumentierte Rüdiger Reedwisch von der DPolG-Bundespolizeigewerkschaft.
Pfefferspray sei ein international zugelassenes Einsatzmittel für Polizeibeamte, so Joachim Rahmann von der deutschen Sektion der Menschenrechtsorganisation Amnesty International.
Professor Behr von der Hochschule der Polizei Hamburg nannte Pfefferspray ein wirkungsvolles Distanzmittel.
Aber auch einige kritische Stimmen wurden laut. So wurde zu „extremer Zurückhaltung“ beim Pfefferspray-Einsatz gegenüber Menschengruppen geraten. Auch die Gesundheitsgefahren für bestimmte Risikogruppen wurden erwähnt.
Quelle: bundestag.de
Petition gegen Reizgas im Bundestag abgelehnt
Eine gute Nachricht für alle Pfefferspraybesitzer. Der Antrag auf Verbot von Reizsprays aller Art im zivilen und behördlichen Bereich wurde abgelehnt.
Ursprünglich wurde folgende Petition eingereicht:
“Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Waffengesetz entsprechend zu verändern um ein Verbot von Reizgassprays (Pfefferspray, Tränengas, Tierabwehrspray) zu ermöglichen. Dieses Verbot sollte sich auf den zivilen und behördlichen Gebrauch (Polizei) beziehen.”
Begründet wurde der Antrag mit der vermeintlichen Gefahr der Eigengefährdung von Polizisten. Diese würden sich im Umgang mit den Sprays immer wieder selbst verletzen. Weiterhin wurde der Polizei unterstellt, nicht verantwortungsbewusst mit Reizgasen umzugehen. Die Folgen wären Reizungen der Haut und der Atemwege (Anm. Abwehrspray.com: Sonst müsste ja kein Pfefferspray eingesetzt werden).
Dementsprechend deutlich fällt die Antwort des Petitionsausschusses aus (Auszüge):
Die heutigen Geräte seien technisch soweit entwickelt, dass ein gezieltes Spühen möglich ist. Die Polizeibeamten werden durch regelmäßiges Training im Umgang geschult.


