CS-Reizgas ab jetzt erhältlich!

Ab sofort ist im Onlineshop von Abwehrspray.com – dem Spezialisten für Abwehrsprays – auch das für den Einsatz gegen menschliche Angreifer zugelassene CS-Reizgas erhältlich. Wir werden die Auswahl an Reizgas-Sprays ständig erweitern und versorgen Sie damit zukünftig in gewohnter Schnelligkeit und hoher Qualität mit diesen Abwehrsprays.

Reizgas unterscheidet sich wesentlich von Pfeffersprays, da das Wirkmittel ein chemischer Stoff ist. Pfeffersprays hingegen wirken mit einem Chiliauszug. Auch rechtlich sind die Abwehrsprays unterschiedlich einzuordnen. Reizgas (auch Tränengas genannt) darf auch gegen Menschen eingesetzt werden. Bei Pfefferspray ist dies nur im Notwehrfall denkbar.

Petition gegen Reizgas im Bundestag abgelehnt

Eine gute Nachricht für alle Pfefferspraybesitzer. Der Antrag auf Verbot von Reizsprays aller Art im zivilen und behördlichen Bereich wurde abgelehnt.

Ursprünglich wurde folgende Petition eingereicht:

“Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Waffengesetz entsprechend zu verändern um ein Verbot von Reizgassprays (Pfefferspray, Tränengas, Tierabwehrspray) zu ermöglichen. Dieses Verbot sollte sich auf den zivilen und behördlichen Gebrauch (Polizei) beziehen.”

Begründet wurde der Antrag mit der vermeintlichen Gefahr der Eigengefährdung von Polizisten. Diese würden sich im Umgang mit den Sprays immer wieder selbst verletzen. Weiterhin wurde der Polizei unterstellt, nicht verantwortungsbewusst mit Reizgasen umzugehen. Die Folgen wären Reizungen der Haut und der Atemwege (Anm. Abwehrspray.com: Sonst müsste ja kein Pfefferspray eingesetzt werden).

Dementsprechend deutlich fällt die Antwort des Petitionsausschusses aus (Auszüge):

Die heutigen Geräte seien technisch soweit entwickelt, dass ein gezieltes Spühen möglich ist. Die Polizeibeamten werden durch regelmäßiges Training im Umgang geschult.